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Baumsterben am Brocken

Wer haftet auf dem Hexenstieg?

Ein schöner sonniger Tag im Sommer. Wir sind im Harz unterwegs und freuen uns auf eine schöne Etappe auf dem Harzer Hexenstieg. Die frische Harzer Luft weht uns den Fichtenduft in die Nase und der Eichelhäher begleitet uns lauthals schreiend durch den Wald.

Plötzlich ein Krachen. An einer Hanglage stürzt ein Baum auf uns. So plötzlich und unerwartet, dass ein Ausweichen nicht möglich ist.

Ein Wanderer hat sich schwer verletzt und muss in Krankenhaus gebracht werden. Er wird sich nie wieder von seinen Verletzungen erholen.

Dieses Szenario habe ich mir nicht komplett ausgedacht, sondern so geschehen im Sommer 2018 bei Thale.

Sicherheit auf einem Premium Wanderweg

Eine wirklich heikle Sache und ich schwanke in meiner Meinung etwas hin und her, wer hier haftet. Auf der einen Seite gehe ich in die Natur und hier kann alles passieren. Es ist unmöglich alle Wanderwege auf marode Bäume zu überprüfen. Aber hier haben wir jetzt einen Premium Wanderweg, einer der Toptrails of Germany. Ich kann es nachvollziehen, wenn sich hier jemand „sicher“ fühlt. Es ist die bekannteste Wanderautobahn durch den Harz. Da müssen doch marode Bäume auffallen. Gerade ein Sommertag ohne Wind wiegt mich in Sicherheit.

Also der Wanderer hat sich so schwer verletzt, dass er auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Passiert ist das ganze nicht direkt auf dem Hexenstieg, sondern zwischen diesem und dem Hexentanzplatz, was aber letztendlich keine Rolle spielt, da kein Wanderweg auf Gefahren überprüft wird, auch nicht ein Premiumwanderweg.

Der Geschädigte verklagte nun die Stadt Thale, Eigentümerin dieses Wanderweg-Abschnitts, auf eine hohe Summe Schadensersatz. Begründung: Die Stadt Thale kam ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nach. So, wenn einer im Winter seinen Bürgersteig nicht vom Schnee befreit. Der Baum sei auch augenscheinlich marode gewesen.

Wandern mit waldtypischen Gefahren

Mittlerweile wurde in 2 Instanzen die Schadensersatzklage abgewiesen. Kurz gefasst: Wer in den Wald geht, ist selbst für sich verantwortlich. Mit waldtypischen Gefahren ist zu rechnen.

Diese Entscheidung ist logisch, zumal wir uns jederzeit im Wald (auch Privatwald) aufhalten dürfen und dies selbstverständlich den Eigentümer nicht verpflichtet, auf die Verkehrssicherheit zu achten. Wie soll das gehen? Aber wie schon oben beschrieben, suggeriert das Marketing der Toptrails of Germany oder hier auch der Harzer Tourismus Verband, einen komplett sicheren Wanderurlaub.